Veranstaltung: | Mitgliederversammlung-Bundestagswahl |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Diskussion des Bundestagswahlprogrammentwurfs |
Antragsteller*in: | Stephan Schröder (KV Bielefeld) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.04.2021, 22:03 |
A7: Geschwindigkeitsgrenzen auf Straßen
Antragstext
[Wir wollen Kommunen ermöglichen, in geschlossenen Ortschaften das Regel-
Ausnahme-Verhältnis beim Tempolimit umzukehren. Für die Autobahnen wollen wir
ein Sicherheitstempo von 130 Stundenkilometern.]Die zulässige Geschwindigkeit
einer Straße soll sich nach der Entwurfsgeschwindigkeit richten. Für diese ist
die Straße ausgelegt und somit mit angemessener Sicherheit befahrbar. Um die
vielen Unfälle von Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen in Innenstädten durch
abbiegende Schwerlasttransporter zu verhindern,
Begründung
Die Entwurfsgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, für die eine Straße gebaut wurde. Sie ist damit die einzige wissenschaftlich fundierte Größe zur Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Sie liegt bei Autobahnen in der Regel bei 120 km/h. Der Grundsatz kann aber für jede Straße angewandt werden. Abweichungen nach unten kann es aufgrund sicherungstechnischer Mängel geben (daher: soll sich nach der Entwurfsgeschwindigkeit RICHTEN, nicht ihr entsprechen).